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GESETZE UND VORSCHRIFTEN

Es gibt ein starkes Wachstum an europäischen und nationalen Vorschriften im Verpackungsbereich – mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, Transparenz und Herstellerverantwortung. Nachfolgend eine klare Übersicht über die drei wichtigsten Regelungen für strategische Entscheidungen: Verpact, PPWR und CSRD.

 

Verpact - (ehemals Afvalfonds Verpakkingen)

– Nur in den Niederlanden gültig

 

Was ist das?

Verpact ist die niederländische Organisation zur Einziehung der Verpackungssteuer und Koordination der erweiterten Herstellerverantwortung. Unternehmen, die verpackte Produkte auf den niederländischen Markt bringen, sind zur Meldung und Zahlung verpflichtet.

 

Wichtig für Unternehmen:

  • Meldung über Menge, Art und Gewicht der eingesetzten Verpackungen.

  • Jährliche Abgaben basierend auf Volumen und Material.

  • Verantwortung für Sammlung und Recycling der Verpackungen.

  • Einfluss auf das Design: weniger Plastik, mehr recyclingfähige Materialien = geringere Kosten.

 

PPWR – EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

 

Was ist das?

Die PPWR ist die neue europäische Verordnung, die bestehende Richtlinien ersetzt. Sie konzentriert sich auf Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft. Als Verordnung gilt sie direkt in allen EU-Mitgliedstaaten.

 

Wichtig für Unternehmen:

  • Verbot unnötiger Verpackungen (z. B. Doppelverpackung, übermäßige Luft).

  • Wiederverwendbare Verpackungen ab 2030 in bestimmten Sektoren verpflichtend (z. B. Gastronomie, E-Commerce).

  • Recyclinggerechtes Design ist Pflicht – Materialien müssen einfach trennbar und recycelbar sein.

  • Pflichtanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen.

  • Kennzeichnungspflichten für Verbraucher (z. B. Trennsymbole).

  • Großunternehmen müssen Wiederverwendungspläne und transparente Verpackungsdaten liefern.

 

CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive (EU)

 

Was ist das?

Die CSRD erweitert die EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Große Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsdaten mit gleichem Stellenwert wie Finanzdaten veröffentlichen.

 

Wichtig für Unternehmen (ab 2024):

  • Pflicht zur Berichterstattung über Umweltauswirkungen, Menschenrechte und Kreislaufwirtschaft.

  • Verpackungen fallen unter Scope-3-Emissionen, Abfallströme und Materialeinsatz.

  • Daten müssen prüfbar sein – ein strukturiertes Berichtssystem ist unerlässlich.

  • Starker Einfluss auf Einkauf und Verpackung (z. B. FSC, Recyclingmaterial, COâ‚‚-Bilanz).

Fazit

 

Diese Vorschriften lenken Unternehmen immer mehr in Richtung:

  • Nachhaltige Materialwahl

  • Transparente Lieferketten

  • Direkte Zusammenarbeit mit Produzenten und Beratern

  • Einsatz von Daten und Dashboards

​

4. EUDR – EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit

 

Die EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit (EUDR) ist ein neues EU-Gesetz, das Unternehmen verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Dies betrifft direkt alle Verpackungen aus Holz, Papier oder Karton, die innerhalb der EU gehandelt werden.

 

Was ist das Ziel?

 

Entwaldung verhindern und nachhaltige Lieferketten fördern.

 

Was müssen Verpackungsnutzer oder -einkäufer tun?

 

Ab Ende 2024 müssen Unternehmen:

 

  • Genaue Herkunftsdaten (GPS-Koordinaten) des Waldes bereitstellen.

  • Nachweisen, dass der Wald nach dem 31.12.2020 nicht abgeholzt wurde.

  • Eine Sorgfaltserklärung („Due Diligence“) abgeben, die bestätigt, dass die Verpackung entwaldungsfrei ist.

 

FSC-Zertifizierung

 

Ein FSC-Siegel ist hilfreich, aber laut EUDR nicht ausreichend. Die Herkunft des Materials muss exakt belegt werden. Transparente Lieferketten, belastbare Daten und Zusammenarbeit mit zertifizierten Produzenten sind essenziell.

 

Was bedeutet das in der Praxis?

 

  • Der Einkauf bei lokalen oder europäischen Produzenten wird attraktiver (mehr Kontrolle).

  • Daten & Rückverfolgbarkeit werden entscheidend – Dashboards, QR-Codes, Audits.

  • Marken und Händler werden strengere Anforderungen an Lieferanten stellen.

 

Wann tritt das in Kraft?​

​

  • Dezember 2024 für große Unternehmen.

  • Mögliche Verlängerung bis Juni 2025 für kleinere Betriebe.

 

Bereit für eine Analyse Ihres aktuellen Prozesses? Neugierig, welche Vorschriften für Sie gelten?

 

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